Zwar führt Dr. med. G._____ unter Angabe einer vollen Arbeitsunfähigkeit aus, es sei "seit Ende 2024/Anfang 2025 […] von einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes mit zunehmenden depressiven und Schmerzproblematik sowie anderen somatischen Beschwerden auszugehen". Für diese Beurteilung gibt er indes keine Begründung. Aus dem Bericht ist denn auch nicht ersichtlich, auf welche objektiven Befunden die von Dr. med. G._____ postulierte Veränderung des Gesundheitszustands zurückzuführen sein soll respektive welche neuen oder anderen funktionalen Einschränkungen die Beschwerdeführerin nunmehr zu gewärtigen hat. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf den Umstand, dass Dr. med. G.___