6.2. Die Beschwerdeführerin macht geltend, die Begutachtung durch die MGSG sei nicht ergebnissoffen erfolgt. Dies zeige sich bereits an folgendem Passus im Gutachten vom 23. Februar 2023: "[…] nach 27 Jahren in der Deutschschweiz und als Schweizer Staatsbürgerin einen Dolmetscher benötigen ?!". Durch die Verwendung von Frage- und Ausrufezeichen sei die "feindselige" Grundhaltung der Gutachter zu Tage getreten. Entsprechend hätten die Gutachtern denn auch auf die ihnen von der Beschwerdegegnerin vorgelegten Einwände lediglich mit einer psychiatrischen Stellungnahme reagiert, was ihre Gleichgültigkeit und ihre Voreingenommenheit bestätige. Dem kann nicht gefolgt werden.