"Es sei die Verfügung der [Beschwerdegegnerin] vom 17. April 2025 betreffend keinen Anspruch auf eine Invalidenrente aufzuheben, und es sei der Beschwerdeführerin rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 eine ganze Rente auszurichten; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin;" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 29. Juli 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. August 2025 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin zum Verfahren beige- -3-