Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen am 28. August beziehungsweise 21. September 2023 Einwände erhoben hatte, holte die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem RAD am 17. Juni 2024 eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme ein, die am 23. Juli 2024 erstatte wurde. In der Folge hielt die Beschwerdegegnerin abermals Rücksprache mit dem RAD und gewährte der Beschwerdeführerin ferner das rechtliche Gehör, ehe sie schliesslich das Leistungsbegehren betreffend Invalidenrente mit Verfügung vom 17. April 2025 abwies. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 27. Mai 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: