Gestützt darauf stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 4. August 2023 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen am 28. August beziehungsweise 21. September 2023 Einwände erhoben hatte, holte die Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem RAD am 17. Juni 2024 eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme ein, die am 23. Juli 2024 erstatte wurde.