Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation der Beschwerdeführerin ab. Hierzu holte sie unter anderem auf Empfehlung ihres internen Regionalen Ärztlichen Diensts (RAD) bei der MGSG Medizinisches Gutachtenzentrum Region St. Gallen GmbH, Rorschach, ein polydisziplinäres Gutachten ein, welches am 23. Februar 2023 erstattet wurde. Gestützt darauf stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 4. August 2023 die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht.