Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1966 geborene Beschwerdeführerin meldete sich 4. April 2022 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an, nachdem ihr die IV-Stelle des Kantons Zürich mit Verfügung vom 12. Dezember 2018 auf ein erstes Leistungsbegehren vom 29. März 2016 hin für die Zeit vom 1. Februar bis 31. März 2017 eine ganze und für die Periode vom 1. April bis 30. September 2017 eine Dreiviertelsrente zugesprochen hatte. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation der Beschwerdeführerin ab.