emotionalen Belastung habe er sich privat und beruflich neu orientiert. Er habe eine Anstellung als Lagerist im Kanton Q._____ angenommen und sei mit seiner Familie nach R.____im Kanton Q._____ gezogen. Durch diese emotionale und geographische Distanz sei ihm der Zugriff auf Geschäftsführungsunterlagen und die damit einhergehende Ausübung der Geschäftsführung verunmöglicht worden. Mangels Kontakts mit seiner Familie habe er auch die Organstellung nicht beenden können.