5.3. 5.3.1. Der Beschwerdeführer macht ein reduziertes Verschulden seinerseits geltend und führt aus, dass er sich hinsichtlich seiner Pflichten zu passiv verhalten habe, sei entschieden zu bestreiten. Auf das erste Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 16. Dezember 2024 habe er im Gegensatz zu seinem Bruder und seiner Mutter reagiert. Zudem habe er die Organstellung nur eingenommen, um seine Familie – insbesondere seinen unter Drogenproblemen leidenden Bruder – zu unterstützen. Er habe innert kurzer Zeit die Debitorenposition der Gesellschaft durch zwei grössere Aufträge vergrössern können, womit die finanzielle Situation des Unternehmens vorerst gesichert gewesen sei.