1. Der Beschwerdeführer war seit dem 7. August 2020 als Gesellschafter und Geschäftsführer mit Einzelunterschrift der B._____ GmbH im Handelsregister eingetragen. Über diese wurde am 28. Februar 2022 der Konkurs eröffnet. Aus dem entsprechenden Konkursverfahren resultierte für die Beschwerdegegnerin ein Verlustschein in der Höhe von Fr. 54'597.45. Mit Verfügung vom 11. Oktober 2024 verpflichtete die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer zur Zahlung von Schadenersatz in der Höhe von Fr. 54'597.45. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 14. April 2025 ab.