10 Abs. 1 UVG – im Zusammenhang mit dem Ereignis vom 29. Juli 2024 aktuell nicht möglich ist. Eine allenfalls bereits vor dem möglichen Entfall der natürlichen Kausalität des Ereignisses vom 29. Juli 2024 für die vom Beschwerdeführer noch geklagten Beschwerden bereits wieder bestehende (teilweise) Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers, wie sie - 11 -