in seiner Stellungnahme vom 15. März 2025 explizit bestätigt (VB 78, S. 1). Insgesamt erscheint damit aufgrund der Einschätzung von Dr. med. AA._____ widersprechender (fach-)ärztlicher Beurteilungen aktuell unklar, zu welchem Zeitpunkt (allenfalls) vom Entfall der natürlichen Kausalität des Ereignisses vom 29. Juli 2024 für die vom Beschwerdeführer noch geklagten Beschwerden auszugehen ist.