nicht mehr zur Frage der natürlichen Kausalität, sondern beschäftigt sich einzig noch mit der Frage der Arbeitsfähigkeit. Seiner unbegründeten Einschätzung bezüglich der natürlichen Kausalität des Unfalls für die persistierenden linksseitigen Zeigefingerbeschwerden steht die Beurteilung der behandelnde (Fach-)Ärzte entgegen, welche unter anderem am 18. Dezember 2024 explizit ausführten, die vom Beschwerdeführer beklagten Beschwerden seien mangels einer möglichen degenerativen Ursache auch über den 30. September 2024 hinaus auf das Ereignis vom 29. Juli 2024 zurückzuführen (VB 55, S. 5).