So gab Dr. med. AA._____ in seiner Stellungnahme vom 4. Oktober 2024 lediglich pauschal an, der Fallabschluss könne "längstens 12 Wochen nach dem Unfall" erfolgen, und verneinte damit die natürliche Kausalität des Unfalls vom 29. Juli 2024 für die über diesen Zeitraum hinaus geklagten Zeigefingerbeschwerden (vgl. VB 23, S. 2). Eine Begründung für diese Einschätzung fehlt der fraglichen Beurteilung jedoch. In seinen nachfolgenden Stellungnahmen vom 16. November 2024 (VB 27), 15. März 2025 (VB 78) und 15. Juni 2025 (VB 90) äussert sich Dr. med. AA._____ nicht mehr zur Frage der natürlichen Kausalität, sondern beschäftigt sich einzig noch mit der Frage der Arbeitsfähigkeit.