Der exakte Zeitrahmen sei indes abhängig vom individuellen Regenerationsverlauf und insbesondere dem radiologischen Nachweis einer "Konsolidation". Bis zum Nachweis gesicherter "Konsolidationszeichen" sei ausserdem eine Schienenversorgung notwendig. Der Beschwerdeführer sei in seiner Tätigkeit als Koch eingeschränkt, da er den verletzten Finger nicht voll belasten -9-