Mit einer weiteren Stellungnahme vom 16. November 2024 hielt Dr. med. AA._____ fest, die weiteren von den behandelnden Ärzten im Verlauf erhobenen Untersuchungsbefunde würden "die bisherige Bewertung der unfallkausalen AUF in der konkreten Tätigkeit und dem konkreten Pensum" unterstützen (VB 27). In einer weiteren Stellungnahme vom 15. März 2025 führte Dr. med. AA._____ aus, die von den behandelnden Ärzten angeführte Zunahme der Dehiszenz im Bereich des Strecksehnenabrisses und die erneute Schienenanlage nach dem Nachbarschaftsstreit seien vor dem Hintergrund des klinischen Befunds nicht nachvollziehbar.