Am 28. Januar 2025 berichteten Dr. med. AD._____ und die Assistenzärztin G._____, Kantonsspital D._____, schliesslich von einem klinisch und radiologisch (vgl. hierzu den Bericht der Assistenzärztin P._____, Kantonsspital D._____, vom 20. Januar 2025 in VB 60) zufriedenstellenden Verlauf, so dass die Ruhigstellung beendet und mit der Mobilisation sowie dem Kraftaufbau durch Ergotherapie begonnen werden könne. Die Arbeitsunfähigkeit betrage für die Zeit vom 21. Januar bis 23. Februar 2025 50 %. In sechs Wochen sei eine Abschlusskontrolle geplant (VB 68). -8-