_, Kantonsspital D._____, vom 18. Dezember 2024 ist ferner zu entnehmen, dass die über den 30. September 2024 hinaus bestehenden Beschwerden zwar ungewöhnlich seien für eine ossäre Malletläsion, die aktuell beklagte Beschwerdezunahme nach Retraumatisierung sei indes plausibel. Das Ereignis vom 29. Juli 2024 sei aus handchirurgischer Sicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit die Ursache der über den 30. September 2024 hinaus persistierenden Beschwerden, da radiologisch keine Anzeichen für eine Arthrose vorlägen und eine Vorschädigung des Gelenks des ansonsten gesunden 35-jährigen Beschwerdeführers unwahrscheinlich sei (VB 55, S. 5). Am 28. Januar 2025 berichteten Dr. med.