__, Kantonsspital D._____, vom 11. Dezember 2024 über die Notfallkonsultation gleichen Datums in VB 61). Einem weiteren Bericht von Prof. Dr. med. O._____, Facharzt für Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, und der Assistenzärztin Dr. med. I._____, Kantonsspital D._____, vom 18. Dezember 2024 ist ferner zu entnehmen, dass die über den 30. September 2024 hinaus bestehenden Beschwerden zwar ungewöhnlich seien für eine ossäre Malletläsion, die aktuell beklagte Beschwerdezunahme nach Retraumatisierung sei indes plausibel.