gestützt auf eine Röntgenuntersuchung einen ossären Strecksehnenausriss des Zeigefingers der linken Hand diagnostiziert hatte, begab sich der Beschwerdeführer am 2. August 2024 zur weiteren Behandlung ins Kantonsspital D._____. Dort wurden – nach eigener klinischer Befunderhebung und erneuter Röntgenuntersuchung – ebenfalls ein ossärer Strecksehnenausriss des Zeigefingers der linken Hand mit Projektion auf das distale Interphalangealgelenk (DIP) diagnostiziert und eine Ruhigstellung mittels Schiene sowie eine analgetische Therapie verordnet (vgl. zum Ganzen den Bericht von Dr. med. B._____, Facharzt für Chirurgie, und der Assistenzärztin F.