3. 3.1. 3.1.1. Bezüglich des Ereignisses vom 29. Juli 2024 ist den Akten im Wesentlichen zu entnehmen, dass der Beschwerdeführer bei einem Sturz in einem Treppenhaus die linke Hand am Treppengeländer angeschlagen und sich dabei am linken Zeigefinger verletzt habe (vgl. die Unfallmeldung vom 6. August 2024 in VB 1). Nachdem der erstbehandelnde Hausarzt unter anderem -6-