2. 2.1. Gegen die beiden Einspracheentscheide vom 23. September 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe an die Beschwerdegegnerin vom 2. Oktober 2024 "Einsprache", welche diese am 15. Januar 2025 als Beschwerde an das hiesige Versicherungsgericht weiterleitete. Der Beschwerdeführer beantragte sinngemäss, es seien die Einspracheentscheide vom 23. September 2024 aufzuheben und alle Rückforderungen bei der Krankenkasse B._____ zu stornieren. 2.2. Mit Eingabe vom 27. Januar 2025 reichte der Beschwerdeführer weitere Unterlagen ein. 2.3. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 27. Februar 2025 die Abweisung der Beschwerde.