4.4. Was letztlich das Vorbringen des Beschwerdeführers gegen die von Dr. med. H._____ in ihrer Stellungnahme vom 13. Dezember 2024 unter dem Titel "Einstufung Schweregrad und Prognose" gemachten Ausführungen betrifft (Beschwerde, Ziff. IV. 12 ff.) ist Folgendes anzumerken: Das Kinderspital E._____ teilte den Beschwerdeführer bei einer O/E LHR von 45 % und liver up "gerade noch" in die moderate Gruppe ein (vgl. E. 3.1.1. hiervor). Weshalb das Klinikum F._____ ihn bei einer festgestellten O/E- LHR von lediglich noch 35.5 % (bei nach wie vor bestehender liver up) - 14 -