_, vgl. VB 60 S. 7) etwa zehn Kinder pro Jahr mit dieser Diagnose betreue. Dies erscheint insbesondere angesichts der Tatsache plausibel, dass sich das Kinderspital E._____ gegenüber den Eltern des Beschwerdeführers in der pränatalen Beratung vom 22. Juli 2021 in Kenntnis von dessen Gesundheitszustand zur Entbindung und anschliessenden postnatalen Behandlung bereiterklärte und den Eltern dabei das entsprechende Vorgehen, welchem diese einvernehmlich zugestimmt hätten, bereits relativ detailliert besprochen und gleichzeitig auf eine Empfehlung für eine Auslandsbehandlung verzichtet hat (vgl. VB 72 S. 2 ff.; E. 3.1.1. hiervor).