Dennoch gebe es je nach Stil und Erfahrungen der ECMO-Zentren erhebliche Unterschiede, in deren Vorgehensweisen – etwa wie und wann der Entscheid für die Einleitung von ECMO bei CDH gefällt werde. Die vom Beschwerdeführer bzw. dessen Rechtvertretung vorgebrachte Dissertationsarbeit sei zudem nicht als wissenschaftliche Referenz zu verstehen (VB 116 S. 4).