Dr. med. H._____ schloss mit der Feststellung, dass Eltern mit langjährigem erfolglosem Kinderwunsch in solchen und vergleichbaren Situationen erfahrungsgemäss eher zu einem aggressiv-intensivmedizinischen Vorgehen tendieren würden, wie es das Klinikum F._____ den Eltern des Beschwerdeführers in Aussicht gestellt habe. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wären die Behandlungsentscheidungen in beiden Zentren im Wesentlichen vergleichbar ausgefallen. Zusammenfassend sei aus versicherungsmedizinischer Sicht keiner der genannten Gründe für eine Kostenübernahme der Behandlung in Z._____ durch die Invalidenversicherung erfüllt (VB 97 S. 3).