Ein solcher ergebe sich auch nicht aus dem Behandlungskonzept. So hätten sowohl das Kinderspital E._____ wie auch das Klinikum F._____ den Beschwerdeführer der moderaten Gruppe zugeordnet. Das grundsätzliche Behandlungsmanagement der beiden Kliniken würde sich – insbesondere da sich beide an den länderübergreifenden Behandlungsleitlinien für Zwerchfellhernien (AWMF-Leitlinie) orientieren dürften – kaum unterscheiden. Abweichend gehandhabt werde nur das intensivmedizinische Management des Beatmungsregimes, insbesondere das Timing für die ECMO-Initiierung. Die diesbezügliche Evidenzlage sei jedoch unklar.