3.3. Mit Urteil VBE.2023.306/307 vom 19. Januar 2024 hat das hiesige Versicherungsgericht im Wesentlichen festgehalten, dass es sich bei den Beurteilungen von Dr. med. G._____ vom 21. September 2021 und den Berichten des Klinikums F._____ zwar um medizinische bzw. gar fachmedizinische Einschätzungen handle, nicht jedoch um für die Beantwortung der vorliegenden sozialversicherungsrechtlichen Fragestellung massgebende versicherungsmedizinische Einschätzungen.