3.2.2. Aufgrund von Einwänden des Beschwerdeführers und dessen Krankenversicherung sowie weiterer eingereichter Unterlagen (VB 60 f.) wurde das BSV von der Beschwerdegegnerin nach Rücksprache mit dem RAD (VB 77 S. 2) erneut um Stellungnahme gebeten (VB 78). Dieses hielt im -8-