Auch die ABI-Gutachter führten aus, die Beschwerdeführerin sei im Alltag stark auf externe Hilfe angewiesen: Ihr Mann kümmere sich um den gesamten Haushalt, ihre Mutter fahre sie zu Terminen, ihre Töchter würden beim An- und Ausziehen helfen und Bekannte im Dorf würden sie bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützen. Die Beschwerdeführerin gebe an, selbst nur während der Woche zu kochen. Dies sei für sie mit grossem Kraftaufwand verbunden (VB 122 S. 66, 68).