reichen "Begleitung zur Ermöglichung des selbständigen Wohnens" und "Begleitung bei ausserhäuslichen Verrichtungen" eine Dritthilfe notwendig sei, wobei der entsprechende Zeitaufwand 180 Minuten respektive 60 Minuten pro Woche betrage. Im Bereich "Begleitung zur Vermeidung dauernder Isolation" bestehe kein Hilfebedarf. Der Zeitaufwand für die Begleitung betrage seit März 2016 240 Minuten und damit mindestens zwei Stunden pro Woche (VB 97 S. 2 ff.). Auch die ABI-Gutachter führten aus, die Beschwerdeführerin sei im Alltag stark auf externe Hilfe angewiesen: