Dieser sei aber nicht mehr aktuell. Auf den Haushaltsabklärungsbericht vom 14. November 2024 könne auch deshalb nicht abgestellt werden, weil er auf der im Gutachten vom 6. März 2024 beschriebenen gesundheitlichen Situation basiere, welche sich nunmehr als falsch erwiesen habe. Die Beschwerdeführerin habe sich vom 1. März bis 6. April 2025 in der Klinik C._____ stationär behandeln lassen und dort seien gemäss Austrittsbericht neu die Diagnosen einer leichten bis mittelgradigen depressiven Episode (ICD-10: F32.1) sowie eines Chronischen Fatigue-Syndroms (ICD-10: G93.3) gestellt worden. Es mangle daher an einem aktuellen, korrekt durchgeführten Bericht (Beschwerde S. 3 ff.).