Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH, Basel [ABI], vom 6. März 2024) und führte am 14. November 2024 eine weitere Abklärung an Ort und Stelle durch, diesmal über die Leistungsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Haushalt. Mit Vorbescheid vom 20. Januar 2025 wurde der Beschwerdeführerin ab 1. Februar 2021 eine Viertelsrente und ab 1. Januar 2024 eine Rente von 47.5 % einer ganzen Invalidenrente in Aussicht gestellt.