1. 1.1. Die 1990 geborene Beschwerdeführerin meldete sich bei der Beschwerdegegnerin am 4. Oktober 2017 zur Früherfassung und am 23. Oktober 2017 zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach entsprechenden Abklärungen verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. September 2018 einen Anspruch auf eine Rente und wies mit Verfügung vom 14. Januar 2019 das Gesuch um berufliche Eingliederungsmassnahmen ab. Auf eine zwischenzeitlich eingereichte Anmeldung vom 18. Oktober 2018 trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 24. April 2019 nicht ein.