Die Beschwerdegegnerin legte die Sache neuerlich Dr. med. B._____ vor. Dieser hielt in seiner mit Vernehmlassung vom 1. Juli 2025 verurkundeten Stellungnahme vom 23. Juni 2025 fest, gemäss Bericht von Dr. med. C._____ vom 14. Februar 2024 über eine Verlaufskontrolle vom 24. Januar 2024 habe durch die Fussoperation eine deutliche Verbesserung der Senkfussstellung erreicht werden können. Er habe berichtet, dass die Beschwerdeführerin nach eigenen Angaben vor allem noch durch die Schwellung beeinträchtigt sei und nur wenig Schmerzen habe. Klinisch hätten sich gemäss Bericht von Dr. med. C._____ keine wesentlichen Funktionsdefizite objektivieren lassen.