4.2. Im Rahmen des Beschwerdeverfahrens verurkundete die Beschwerdeführerin einen weiteren Bericht von Dr. med. C._____ vom 16. Mai 2025, in welchem dieser im Wesentlichen aufgrund einer Restproblematik des persistierenden Senkfusses mit massiven Beschwerden und Schwellungen bereits nach kurzen Gehstrecken eine Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit rückwirkend verneinte. Nach einer Optimierung der Schuheinlagen sei aktuell in einer überwiegend sitzenden Tätigkeit mindestens eine Teilarbeitsfähigkeit anzunehmen (Beschwerdebeilage [BB] 2).