Gleiches gelte "mit Ablauf Wartejahr per 03.05.2023" für eine angepasste Tätigkeit. Ab dem 25. Januar 2024 sei indes wieder von einer vollen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten wechselbelastenden, überwiegend sitzenden Tätigkeit ohne Heben und Tragen von mittelschweren und schweren Lasten, ohne häufiges Bücken und Knien, ohne absturzgefährdetes Arbeiten und Steigen auf Gerüsten, Leitern und Dächern und ohne Gehen in unwegsamem Gelände auszugehen, zumal auch eine von Dr. med. F.__