Daneben sei eine Tibialis-posterior-Insuffizienz mit massiver Pes-plano- valgus-Stellung, rechts mehr als links, dokumentiert (VB 91, S. 2). Aus somatischen Gründen bestehe in der angestammten Tätigkeit als Reinigungskraft eine volle Arbeitsunfähigkeit. Gleiches gelte "mit Ablauf Wartejahr per 03.05.2023" für eine angepasste Tätigkeit.