Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin neuerlich die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation der Beschwerdeführerin und überdies deren Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich ab. Nach Rücksprache mit ihrem internen Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und Durchführung des Vorbescheidverfahrens sprach die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 17. April 2025 für die Periode vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024 eine befristete Rente in der Höhe von 57 % einer ganzen Rente zu. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 22. Mai 2025 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: