1. Die 1976 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 1. November 2022 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an, nachdem die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 26. September 2017 ein erstes Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin vom 2. September 2016 abgewiesen hatte. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin neuerlich die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation der Beschwerdeführerin und überdies deren Leistungsfähigkeit im Haushaltsbereich ab.