September 2023 wurde das am tt. Mai 2022 über die Gesellschaft eröffnete Konkursverfahren abgeschlossen; die Forderungen der Beschwerdegegnerin blieben ungedeckt. Mit Verfügung vom 7. November 2023 verpflichtete die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer deswegen zur Leistung von Schadenersatz in Höhe von Fr. 29'137.80. Dessen dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 31. März 2025 ab. 2. 2.1. Gegen diesen Einspracheentscheid erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. Mai 2025 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: