405 GgV-EDI-Anhang und die Zusprache diesbezüglicher medizinischer Massnahmen gestützt auf die Berichte ihrer behandelnden Ärzte (vgl. auch Eingabe vom 22. Februar 2025). Somit wurde den Rechtsbegehren der Beschwerdeführerin nicht vollumfänglich entsprochen (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 9C_22/2019 vom 7. Mai 2019 E. 3.1 f.), weshalb die Wiedererwägung der Beschwerdegegnerin bloss einem Antrag an das Gericht gleichkommt.