_, welcher lediglich den medizinischen Sachverhalt in seiner Gesamtheit gewürdigt hat, nicht für sämtliche hier relevanten medizinischen Disziplinen über eine Facharztausbildung verfügt, vermag daran nichts zu ändern (vgl. statt vieler Urteile des Bundesgerichts 8C_359/2022 vom 7. Dezember 2022 E. 5.5, 8C_602/2019 vom 29. Oktober 2019 E. 5.3, 8C_406/2017 vom 6. September 2017 E. 4.1 und 9C_643/2016 vom 18. Januar 2017 E. 4.3). Bei diesem Ergebnis ist auf weitere sachverhaltliche Abklärungen zu verzichten, zumal rechtsprechungemäss weder im Erst- noch im Neuanmeldungsverfahren ein unbedingter Anspruch auf eine verwaltungsexterne interdisziplinäre Begutachtung besteht (Urteil des Bun-