bestehe demgegenüber seit April 2018 – unterbrochen von einer Phase der vollen Arbeitsunfähigkeit nach einem operativen Eingriff für die Zeit vom Juni bis September 2019 – aufgrund eines erhöhten Pausenbedarfs, der eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit um 10 % bewirke, eine Arbeitsfähigkeit von 90 % (VB 186, S. 11).