6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 13. Juni 2025 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. Juni 2025 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Rechtsanwältin Sonia Lopez Garcia, Pratteln, zu dessen unentgeltlicher Vertreterin ernannt.