zeit vom 10. März 2023 bis 9. März 2025 während mehr als zwölf Monaten wegen Krankheit keine Beiträge bezahlen können, wie nachfolgend aufgezeigt wird, und vom Beschwerdeführer, der eine krankheitsbedingte 100%ige Arbeitsunfähigkeit von "mehr als 10 Monate[n]" geltend macht (vgl. Beschwerde S. 1), an sich auch anerkannt wird.