Aufgrund der in der MR-Arthrogra- phie der rechten Schulter vom 19. Mai 2023 festgestellten neuen Ruptur am Übergang von der mittleren zur posterioren Facette mit Beteiligung der Supra- und Infraspinatussehne (VB 233 S. 3) kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass ein höheres Arbeitspensum als 50 % objektiv nicht realisierbar war, zumal sich eine Auseinandersetzung mit diesem neuen Befund und dessen allfälligen Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers weder im Austrittsbericht der Rehaklinik B._____ vom 30. Juni 2023 (VB 233) noch in den Aktenbeurteilungen der Versicherungsmediziner vom 5. Januar und 19. April 2024 (VB 288, 321) findet.