drei Monate zu verlängern mit dem Ziel, das Arbeitspensum kontinuierlich auf mindestens 75 % zu steigern, ansonsten die Abklärung abgebrochen werde. Die persönlichen Tätigkeitsprotokolle des Beschwerdeführers hätten ergeben, dass er die Aufträge mehrheitlich unter starken Schmerzen ausführe, was deutlich auch am Gesichtsausdruck beobachtbar gewesen sei. Als geeignetste Arbeit hätten sich Tätigkeiten am CNC-Drehcenter beim Einlegen von leichten Teilen und Drehstücken sowie das Einspannen mit dem Fusspedal erwiesen, jedoch nur mit dem linken Arm und der linken Hand. Eine Steigerung sei unter den jetzigen körperlichen Schmerzen, trotz hoher Medikation, nicht mehr möglich (VB 319 S. 2 ff.).