4. 4.1. Der Beschwerdeführer bringt im Wesentlichen vor, seine Arbeitsfähigkeit in angepassten Tätigkeiten sei ungenügend abgeklärt worden. Er habe bei den beruflichen Massnahmen der IV-Stelle in der Stiftung E._____ motiviert mitgemacht, sein Pensum jedoch auch in leichten körperlichen Arbeiten nicht über 50 % steigern können. Die Stiftung E._____ habe bestätigt, dass er offenkundig unter Schmerzen gelitten habe. Die Universitätsklinik F._____ habe eine Arbeitsfähigkeit von maximal 50 % in angepasster Tätigkeit bestätigt.