posterioren Facette mit Beteiligung der Supra- und Infraspinatussehne, eine progrediente fettige Atrophie des Musculus supra- und infraspinatus sowie eine gering progrediente Omarthrose ergeben (VB 233 S. 2). Auf der Verhaltensebene habe sich eine erhebliche Symptomausweitung gezeigt, so dass rein medizinisch-theoretische Überlegungen zur Zumutbarkeitsbeurteilung herangezogen worden seien (VB 233 S. 5). Die angestammte Tätigkeit als Schaler sei dem Beschwerdeführer nicht mehr zumutbar, hingegen sei ihm eine leichte Arbeit ganztags zumutbar, mit folgenden Einschränkungen in Bezug auf die rechte Schulter: